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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2011 - L 11 AS 1269/10 B   

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https://dejure.org/2011,125387
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2011 - L 11 AS 1269/10 B (https://dejure.org/2011,125387)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.04.2011 - L 11 AS 1269/10 B (https://dejure.org/2011,125387)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. April 2011 - L 11 AS 1269/10 B (https://dejure.org/2011,125387)
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  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R

    Rechtsanwaltsvergütung - Geschäftsgebühr - vorgerichtliche Tätigkeit - isoliertes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2011 - L 11 AS 1269/10
    Das BSG hat - worauf das SG zutreffend hingewiesen hat - in seiner Rechtsprechung geklärt, dass von der Kostenerstattung nach § 63 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Verwaltungsverfahren (SGB X) die Kosten für die Vertretung durch einen Anwalt im Antragsverfahren nach dem Wortlaut der Norm nicht erfasst werden (vgl. erneut das vom SG bereits zutreffend wiedergegebene Urteil vom 25. Februar 2010, B 11 AL 24/08 R Rn 13; siehe auch Urteil vom 20. April 1983, 5a RKn 1/82 = BSGE 55, 92).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2011 - L 11 AS 1269/10
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten insoweit eine nicht zu strenge Prüfung geboten; denn Artikel 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. April 1988, 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2011 - L 11 AS 1269/10
    PKH darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch wenigstens gänzlich fernliegend ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. April 2000, 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936 ff zur PKH-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen).
  • BSG, 20.04.1983 - 5a RKn 1/82

    Erstattung von Vorverfahrenskosten - Kosten eines Verwaltungsverfahrens -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2011 - L 11 AS 1269/10
    Das BSG hat - worauf das SG zutreffend hingewiesen hat - in seiner Rechtsprechung geklärt, dass von der Kostenerstattung nach § 63 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Verwaltungsverfahren (SGB X) die Kosten für die Vertretung durch einen Anwalt im Antragsverfahren nach dem Wortlaut der Norm nicht erfasst werden (vgl. erneut das vom SG bereits zutreffend wiedergegebene Urteil vom 25. Februar 2010, B 11 AL 24/08 R Rn 13; siehe auch Urteil vom 20. April 1983, 5a RKn 1/82 = BSGE 55, 92).
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